Bulgarien

sollte es mal werden...

Voraussetzungen für die Einwanderung nach Bulgarien

Bulgarien ist als Mitgliedstaat der Europäischen Union ein attraktives Ziel für Menschen, die in Südosteuropa leben oder investieren möchten. Je nachdem, ob man aus einem EU-/EWR-Staat kommt oder aus einem Drittstaat, unterscheiden sich die Anforderungen für eine langfristige Niederlassung.

1. Einreisebestimmungen nach Staatsangehörigkeit

Für EU-/EWR-Bürger

Für Drittstaatenangehörige

2. Aufenthaltserlaubnis für EU-Bürger

3. Daueraufenthalt und Einbürgerung

  • Ununterbrochener legaler Aufenthalt für 5 Jahre
  • Keine gravierenden Vorstrafen
  • Sprachkenntnisse hilfreich (nicht zwingend erforderlich)
  • Mehr Infos: bulgarische Migrationsbehörde

4. Arbeiten in Bulgarien

  • EU-Bürger benötigen keine Arbeitserlaubnis
  • Selbstständige: Gewerbeanmeldung erforderlich
  • Anmeldung durch Arbeitgeber bei NRA (Sozialversicherung & Steuern)

5. Steuern und Wohnsitz

  • 183-Tage-Regel: ab dann gilt man als steuerlich ansässig
  • 10 % pauschale Einkommensteuer
  • Infos beim Finanzamt NRA

6. Sprachliche und kulturelle Integration

Bulgarischkenntnisse sind keine Pflicht, aber hilfreich im Alltag und für die Einbürgerung. Sprachkurse gibt es z. B. über das bulgarische Kulturministerium.

Zusammenfassung

Voraussetzung EU-Bürger Drittstaaten
Visum notwendig? Nein Ja (Typ D)
Aufenthalt über 90 Tage Registrierung bei Behörde Aufenthaltstitel erforderlich
Arbeiten erlaubt? Ja Nur mit Arbeitserlaubnis
Daueraufenthalt nach 5 Jahren 5 Jahren mit Aufenthaltstitel
Einbürgerung möglich? Ja, nach 5 Jahren Ja, mit Sprach- & Integrationsnachweis

Weitere Infos findest du auf den Seiten des BMI (Deutschland) und der bulgarischen Migrationsbehörde.

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