Bulgarien
sollte es mal werden...
Voraussetzungen für die Einwanderung nach Bulgarien
Bulgarien ist als Mitgliedstaat der Europäischen Union ein attraktives Ziel für Menschen, die in Südosteuropa leben oder investieren möchten. Je nachdem, ob man aus einem EU-/EWR-Staat kommt oder aus einem Drittstaat, unterscheiden sich die Anforderungen für eine langfristige Niederlassung.
1. Einreisebestimmungen nach Staatsangehörigkeit
Für EU-/EWR-Bürger
- Kein Visum erforderlich
- Einreise mit gültigem Reisepass oder Personalausweis
- Aufenthalt bis zu 90 Tage ohne Anmeldung möglich
- Für längeren Aufenthalt: Registrierung bei der Ausländerbehörde
Für Drittstaatenangehörige
- Langzeitvisum (Typ D) erforderlich
- Visumantrag bei der bulgarischen Botschaft oder dem Konsulat
2. Aufenthaltserlaubnis für EU-Bürger
- Wohnsitznachweis: Mietvertrag oder Eigentumsnachweis
- Finanzielle Mittel: Kontoauszüge, Arbeitsvertrag, Rentenbescheid
- Krankenversicherung: Europäische Krankenversicherungskarte oder private Versicherung
- Behördengang: Anmeldung bei der Migrationsdirektion
3. Daueraufenthalt und Einbürgerung
- Ununterbrochener legaler Aufenthalt für 5 Jahre
- Keine gravierenden Vorstrafen
- Sprachkenntnisse hilfreich (nicht zwingend erforderlich)
- Mehr Infos: bulgarische Migrationsbehörde
4. Arbeiten in Bulgarien
- EU-Bürger benötigen keine Arbeitserlaubnis
- Selbstständige: Gewerbeanmeldung erforderlich
- Anmeldung durch Arbeitgeber bei NRA (Sozialversicherung & Steuern)
5. Steuern und Wohnsitz
- 183-Tage-Regel: ab dann gilt man als steuerlich ansässig
- 10 % pauschale Einkommensteuer
- Infos beim Finanzamt NRA
6. Sprachliche und kulturelle Integration
Bulgarischkenntnisse sind keine Pflicht, aber hilfreich im Alltag und für die Einbürgerung. Sprachkurse gibt es z. B. über das bulgarische Kulturministerium.
Zusammenfassung
| Voraussetzung | EU-Bürger | Drittstaaten |
|---|---|---|
| Visum notwendig? | Nein | Ja (Typ D) |
| Aufenthalt über 90 Tage | Registrierung bei Behörde | Aufenthaltstitel erforderlich |
| Arbeiten erlaubt? | Ja | Nur mit Arbeitserlaubnis |
| Daueraufenthalt nach | 5 Jahren | 5 Jahren mit Aufenthaltstitel |
| Einbürgerung möglich? | Ja, nach 5 Jahren | Ja, mit Sprach- & Integrationsnachweis |
Weitere Infos findest du auf den Seiten des BMI (Deutschland) und der bulgarischen Migrationsbehörde.